Beim Kauf von Produkten sind Begriffe wie Garantie und Gewährleistung allgegenwärtig. Verbraucher stoßen regelmäßig auf diese Begriffe beim Kauf von Produkten. Doch es gibt subtile Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, die ich hier einmal erläutern möchte.

Gewährleistung

Beim Kauf eines neuen Gerätes von einem gewerblichen Verkäufer erhält jeder Verbraucher 2 Jahre Gewährleistung auf das gekaufte Gerät. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Online-Kauf beginnt diese Frist mit dem Erhalt der Ware. Aber auch bei gebrauchten Waren hat der Verbraucher an sich zwei Jahre Gewährleistung, der Verkäufer kann diese aber auf ein Jahr verkürzen. Darauf muss er aber deutlich hinweisen.

Wenn das gekaufte Produkt einen Mangel aufweist oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch plötzlich defekt wird, gilt für einen Gewährleistungsanspruch die sogenannte Beweislast. Diese liegt in den ersten 12 Monaten beim Verkäufer. Dieser muss theoretisch beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. In den letzten 12 Monaten hingegen liegt die Beweislast beim Käufer. Der Käufer muss dann beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. In der Regel sind die Händler jedoch kulant und beheben den Mangel, ohne dass du deiner Beweispflicht nachkommen musst.

Beim ersten Gewährleistungsanspruch kannst du als Käufer einen Ersatz oder eine Reparatur verlangen. Bei dieser so genannten Nacherfüllung trägt der Verkäufer die Kosten für den Aufwand, die Reparatur und auch mögliche Versandkosten. Der Verkäufer darf also keine Portokosten verlangen. Du hast zudem das Recht auf Vorschuss für die Versandkosten.

Bei der Nachbesserung darf der Verkäufer höchstens zweimal nachbessern. Tritt nach der zweiten Nachbesserung erneut ein Mangel auf, hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Es gibt aber auch Einzelfälle bei bestimmten Produkten, bei denen bis zu drei Nachbesserungen geduldet werden müssen. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag darf der Verkäufer jedoch eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Bei Produkten, die besonders groß, sperrig oder zerbrechlich sind, hast du ein Recht auf eine Reparatur vor Ort. Hingegen musst du Produkte, die leicht zu versenden sind, selbst einschicken. Der Verkäufer muss jedoch die Versandkosten übernehmen.

Der Vertragspartner ist immer der Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde. Er ist in der Handlungspflicht, nicht der Hersteller.

Gewährleistung bei Privatverkäufen

Auch beim Kauf von einer Privatperson hat der Käufer Anspruch auf 12 Monate Gewährleistung. Allerdings dürfen Privatpersonen die Gewährleistung ausschließen. Achte deshalb beim Kauf von einer Privatperson auf den Verkaufstext. Gibt der Verkäufer meistens an, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist.

Garantie

Die Garantie ist lediglich eine freiwillige Leistung, die in der Regel vom Hersteller gewährt wird. Diese können selbst festlegen, für was genau die Garantie gilt und wie lange. Bei der Garantie ist es zudem egal, ob der Mangel bereits bei Kauf vorlag oder erst im Nachhinein bestand. Die Garantie setzt voraus, dass das Produkt ordnungsgemäß genutzt wurde. Verschleißteile sind immer von einer Garantie ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Reifen, Leuchtmittel oder Akkus.

 

Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich natürlich über eure Kommentare.

Über mich

Ich bin Janis (aka. EurenikZ), 25 Jahre alt und komme aus der Nähe von Frankfurt am Main. Ich habe eine abgeschlossene IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration und arbeite als Junior IT-Administrator in einem IT-Systemhaus. Neben meinem IT-Blog beschäftige ich mich viel mit diversen IT-Themen und meinen Webseiten sowie Telegram Bots und biete IT-Dienstleistungen an.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen. Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet!

Es tut mir Leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Wie kann ich diesen Beitrag verbessern?

Hinterlasse einen Kommentar